Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Das Arbeitsamt für Woiwodschaft in Szczecin setzt die gesetzlichen Aufgaben und die Aufgaben der Union der Selbstverwaltung der Woiwodschaft im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit um. Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Bereich der Arbeitslosenversicherung bildet einen Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union zur Regulierung eines störungsfreien Flusses der Arbeitskräfte. Die Maßnahme kann von allen Mitbürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Anspruch genommen werden.

Nach den Regeln der Maßnahme wird die Leistung in dem Land ausgeführt, in dem die letzte Beschäftigung stattgefunden hat.
Der polnische Staatsbürger, der im Ausland gearbeitet hat sollte in erster Linie Leistungen im Land der letzten Beschäftigung beziehen. In einem solchen Fall steht ihm die Leistung in einem Zeitraum von 90 Tagen zu. Die Grundlage ist das Formular E303, das im Land der letzten Beschäftigung ausgestellt wird.

Die Person, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausland hat, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach polnischen Gesetzen stellen. Die Grundlage ist das Formular E301, das im Land der letzten Beschäftigung ausgestellt wird.

Der Erwerbslose mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld, registriert im Amtsgericht im Landkreis kann nach einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR suchen und behält das Recht des Transfers des Arbeitslosengeldes ins Ausland. Der Anspruch auf die Überweisung des Arbeitslosengeldes besteht bis zu 3 Monate (90 Tage) auf der Grundlage des Formulars der polnischen Behörden (Arbeitsamt).

Zu den Personen, die die Leistungen der Maßnahme dieses Arbeitsamtes in Anspruch nehmen gehören polnische Staatsbürger, die überwiegend in Großbritannien, Irland, Skandinavien und in den südeuropäischen Ländern (Italien, Spanien) arbeiten.

Von Januar bis Ende September 2008 gingen beim Arbeitsamt 220 Anträge für das Arbeitslosengeld nach den Bestimmungen der Vorschriften in Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ein. In diesem Zeitraum wurden 35 Anträge aus Ansprüchen auf Arbeitslosengeld in einem anderen Land der EU / des EWR oder Schweiz eingereicht. Darüber hinaus wurden beim Arbeitsamt in Szczecin eingereicht:

  • 139 Anträge auf Ausgabe des Formulars E 301;
  • 4 Anträge auf Ausgabe des Formulars E 302; 
  • 23 Anträge auf Ausgabe des Formulars E 303;


Kontakt:
Arbeitsamt der Woiwodschaft in Szczecin: Tel. + 48 91 42 56 117
Filiale in Koszalin: Tel. + 48 94 34 45 031