Europäischer Sozialfonds

Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist der älteste der Strukturfonds der Europäischen Union. Dessen Aufgabe ist die Reduktion der Unterschiede des Lebensstandards zwischen den Menschen und Regionen der Europäischen Union um die soziale und wirtschaftliche Kohärenz sowie Solidarität, wie auch umfassende und ausgewogene Entwicklung zu fördern. Der ESF finanziert Projekte auf zwei Ebenen: aktive Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie Entwicklung der Arbeitskapazitäten auf dem Arbeitsmarkt.

Das Arbeitsamt der Woiwodschaft realisiert seit dem EU-Beitritt von Polen die Aufgaben im Bereich der Realisierung und Bedienung von ausgewählten Hilfsprogrammen der EU für die soziale Entwicklung. In den Jahren 2007 - 2013 ist das Arbeitsamt für die Einführung des Operationellen Programms 'Soziale Infrastruktur' ("PO KL") zuständig. Das Budget des "PO KL", gefördert aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds, beträgt für die gesamte Woiwodschaft Zachodniopomorskie über 306 Millionen Euro. Der so genannte Regionalbaustein, für dessen Einführung das Arbeitsamt der Woiwodschaft zuständig ist, umfasst vier Prioritäten:

  • Priorität VI Öffnung des Arbeitsmarktes für jeden Bürger
  • Priorität VII Förderung der sozialen Integration
  • Priorität VIII Weiterentwicklung der Arbeitskräfte und der Unternehmen in der Region
  • Priorität IX Entwicklung der Bildung und der Kompetenzen in der Region

Im Rahmen der vier Prioritäten des Arbeitsamtes für Woiwodschaft Szczecin können die interessierten Unternehmer die Zuschüsse für die eigenen Projektentwürfe (Schulungen, Beratungsdienste, Hilfs- und Bildungsprojekte), die an verschiedene Sozialgruppen gerichtet sind, d.h. die Arbeitslosen und Arbeitssuchenden sowie die Absolventen, darunter Unternehmensgründer (Priorität VI), soziale Absteiger (Priorität VII), Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie Wissenschaftler (Priorität VIII), Kinder im Vorschulalter, aller Schüller, Eltern und o.g. Bildungspersonal (Priorität IX) beantragen.

Die Adressaten des Operationellen Programms 'Soziale Infrastruktur' können in zwei Gruppen aufgeteilt werden:

  • die Antragsteller (Projektentwickler, Nutznießer) - d.h. Unternehmen, die Zuschüsse für eigene Projektentwürfe für Hilfs-, Schulungs-, Bildungsprojekte und andere Projekte beantragen;
  • Endnutzer - d.h. Programmteilnehmer, die oben genannt wurden;

Die Projekte im Rahmen des "PO KL" können auf zwei verschiedene Verfahrensweisen realisiert werden:

  • Ausschreibung - die Anträge für die Zuschüsse werden im Wege einer Ausschreibung des Arbeitsamtes eingereicht,
  • Systemverfahren - die Projekte werden durch benannte Stellen realisiert.

Die Informationen zu dem Operationellen Programm 'Soziale Infrastruktur', den realisierten Projekten, Umsetzungsbedingungen sowie den notwendigen Dokumente zur Einreichung des Antrags sind auf der Internetseite www.wup.pl oder bei den Beratungsstellen des ESF in Szczecin und Koszalin zugänglich. Die Beratungsstellen erteilen ebenfalls die Auskünfte über die Finanzierungsschulungen aus den Mitteln des ESF.

Kontakt: 
Beratungsstelle des ESF in Szczecin:
Tel. + 48 91 42 56 163, + 48 91 42 56 164

Kontakt: 
Beratungsstelle des ESF in Koszalin:
Tel. +48 94 34 45 025, + 48 94 34 45 026